Bei Investmentfonds gibt es folgende Beteiligte:
1. Die Fondsgesellschaft: sie gründet den Fonds und kauft die Anlageobjekte (Aktien, Anleihen …)
2. Die Depotbank: sie verwahrt das Fondsvermögen, gibt Fondsanteile heraus oder nimmt sie zurück
3. Die Anleger: sie investieren Geld und erhalten dafür Anteile am Fondsvermögen
4. Das Fondsvermögen: ist der aktuelle Wert aller Anlageobjekte plus die Liquiditätsreserve (die notwendig ist, wenn Anleger Anteile zurückgeben)
Das Fondsvermögen gehört den Anlegern. Bei einem Konkurs der Fondsgesellschaft oder der Depotbank ist das Fondsvermögen nicht betroffen.
Investmentfonds legen ihr Geld in sehr unterschiedliche Anlageobjekte an. Die Wesentlichen sind:
Und es gibt eine Vielzahl von Ausrichtungen bei diesen Fonds:
Ein offener Investmentfonds legt die Gelder der Anleger sehr breit gestreut in viele Anlageobjekte an. Das Risiko für den einzelnen Anleger reduziert sich dadurch auch bei kleinen Anlagebeträgen sehr deutlich.
Der Kauf von Investmentfonds ist über Sparpläne häufig schon ab 25 € möglich. Die überwiegende Mehrzahl der Fonds wird an Börsen täglich gehandelt. Der Anleger kann aber auch seine Bank beauftragen, die Fondsanteile direkt bei der Fondsgesellschaft zu beziehen oder zurückzugeben.
Bei geschlossenen Investmentfonds wird häufig nur in sehr wenige Objekte investiert, die Anteile sind nicht an der Börse handelbar und die erforderlichen Mindest-Anlagebeträge liegen durchaus bei 10.000 € oder mehr.
Die Anleger werden bei dieser Anlageform häufig direkt an der Gesellschaft, z.B. als Kommanditist, beteiligt. Es ist also eher eine unternehmerische Beteiligung mit höheren Chancen, aber auch Risiken.
Bei allen Investmentfonds fallen interne Kosten an:
Diese Grundkosten sind in jedem Fall bei größeren Fonds ab 50 Mio. € zu vernachlässigen.
Teuer werden Fonds allein durch 2 Dinge: ein aktives Fondsmanagement und einen aufwändigen Vertrieb.
Bei den Anlegern selber können weitere Kosten für den Kauf und Verkauf von Investmentfonds über die Börse sowie Depotgebühren bei der eigenen Bank entstehen.
Dies sind die eher "klassischen" Fonds der bekannten Fondsgesellschaften wie z.B. DEKA, Union Investment oder der DWS. Die Fondsmanager versuchen durch eine gezielte Auswahl der Anlageobjekte, z.B. einzelne Aktien, besser zu sein als der gesamte Markt oder Index.
Bei diesen Fonds fallen allerdings - neben den allgemeinen Kosten bei Investmentonds - weitere für den Anleger sehr relevante Kosten an:
Bei aktiven Fonds können durchaus laufende Kosten von 1,5% bis 3,5% entstehen, zuzüglich einem einmaligen Ausgabeaufschlag von bis zu 5% beim Kauf.
Übersetzt bedeutet ETF ("Exchange Traded Funds") auf deutsch "börsengehandelter Fonds". ETFs benötigen kein aktives Fondsmanagement, da sie "nur" einen bestehenden Index nachbilden.
Was ist ein Index? Ein Aktien-Index wird von bestimmten Unternehmen (Deutsche Börse, Dow Jones, MSCI ...) zusammengesetzt und bildet einen bestimmten Markt ab. Z.B. bildet der Deutsche Aktienindex = DAX nach bestimmten Kriterien die 40 größten Unternehmen in Deutschland ab. Ähnlich funktioniert dies auch bei anderen Anlageklassen, z.B. bei Anleihen.
Bei ETFs fallen keine Ausgabeaufschläge an und die jährlichen, laufenden Kosten sind mit ca. 0,1% bis 0,5% sehr gering.
Eine unabhängige Finanzberatung / Honorarberatung bietet häufig auch eine große Auswahl kostengünstiger ETFs an.
Der große Vorteil von ETFs ist, dass sie ganze Märkte (auch weltweit) abdecken, sehr günstig und sehr pflegeleicht sind. Schlechte Unternehmen müssen den Index verlassen, gute neue Unternehmen werden aufgenommen. Der Anleger muss nichts tun, da das Fondsmanagement die Werte ebenfalls automatisch austauscht.
Ein Nachteil von ETFs ist z.B. die Verlockung, aufgrund der geringen Kosten viel zu viel zu handeln (rein - raus). Weiterhin werden zunehmend teurere ETFs mit - zum Teil schon heiß gelaufenen - Modethemen angeboten.
Ich erkläre sie Ihnen!
1) Bei einem „Honorar-Finanzanlagenberater" nach § 34 h GewO
erfolgt die Beratung ausschließlich im Interesse des Kunden auf
Honorarbasis mit vereinbarten Stundensätzen. Die laufende
Betreuung wird über eine Servicegebühr vergütet.
Da ich selber als "Honorar-Finanzanlagenberater" den Begriff etwas
sperrig finde, verwende ich lieber die Begriffe "Honorarberater" oder
"unabhängiger Finanzberater", auch wenn sie nicht geschützt sind.
Worin unterscheidet sich jetzt der Honorar-Finanzanlagenberater von
einem Finanzanlagenvermittler?
2) Bei einem „Finanzanlagenvermittler“ nach § 34 f GewO erfolgt
die Vermittlung ganz überwiegend über offene und verdeckte
Provisionen von Fondsgesellschaften oder Banken für den Verkauf bestimmter Fonds mit eher hohen bis sehr hohen Kosten.
Finanzanlagenvermittler sind daher fast nie unabhängig!
3) Die Bezeichnung "Finanzberater" ist nicht geschützt und wird von
sehr vielen Beratern verwendet. Ein Blick ins Vermittlerregister zeigt Ihnen, ob es ein staatlich geprüfter Berater nach § 34 h oder Vermittler nach § 34 f ist!
-> Auf Wunsch ist eine Zusammenarbeit auch weltweit über Videogespräche möglich!
Dipl.-Kfm. Christian Schmitz
Honorar-Finanzanlagenberater
Ruhe und Gelassenheit
beim Investieren!